Kostenvoranschlag

Nach einem Verkehrsunfall besteht häufig Unsicherheit darüber, ob für die Schadenregulierung ein Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten benötigt wird. In Abhängigkeit der Schadenhöhe wird die Versicherung auf ein Gutachten verzichten und einen Kostenvoranschlag anfordern.

Wenn ein Bagatellschaden vorliegt, ist ein Kostenvoranschlag in der Regel ausreichend. Sie sollten jedoch im Schadenfall keine vorschnellen Entscheidungen treffen und zunächst einmal unseren Kfz-Sachverständigen kontaktieren.

 

Ein Kostenvoranschlag stellt für Sie eine mögliche Lösung dar, wenn

  • Ihr Fahrzeug noch einen entsprechenden Gegenwert zum Schaden aufweist
  • Sofort erkennbar ist, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt und kein Risiko für die Entstehung weiterer Reparaturkosten besteht
  • Sie die Vor- und Nachteile für einen Kfz-Kostenvoranschlag kennen
  • Sie sicher sind, dass keine Wertminderung eintritt, denn diese wird beim Kostenvoranschlag nicht ermittelt