Wer kommt für die Kosten der Gutachtenerstellung auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt gemäß Rechtsprechung grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung, die Kosten der Gutachtenerstellung. Falls der Unfallgegner nicht in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden möchte, begleicht er die Kosten selbst.
Bei uns brauchen Sie sich als Geschädigte(r) keine Gedanken über die Bezahlung des Gutachtens machen. Wir rechnen die Kosten für das Unfallgutachten bei klarer Sachlage direkt mit der gegnerischen zahlungspflichtigen Versicherung ab. Auf Wunsch kümmern wir uns komplett um die Regulierung des Schadens.
Sollte die Schadensbezifferung durch die Versicherung selbst vorgenommen werden, überprüfen wir für Sie gerne das Ergebnis. Im Falle einer fehlerhaften Schadenermittlung wäre das Gutachten dann wieder durch die Versicherung erstattungspflichtig.
Unsicherheit ist nach einem Verkehrsunfall durchaus verständlich. Wir von Schulze & Partner sorgen dafür, dass Ihnen keine Nachteile entstehen.